Betriebsausgabe
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG
Geschäftsessen als Betriebsausgabe
Wenn Sie aus geschäftlichem Anlass Geschäftspartner oder bestehende beziehungsweise zukünftige Kunden (Geschäftsanbahnung) zum Essen einladen und diese Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen möchten, müssen Sie einige Regeln beachten.
Handelt es sich um eine Kleinbetragsrechnung bis zu einer Höhe von 250€ incl. Mehrwertsteuer und Trinkgeld, muss der Bewirtungsbeleg bzw. die Rechnung folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und die vollständige Anschrift des Restaurants
- Das Leistungsdatum / Rechnungsdatum
- Genaue Aufschlüsselung der einzelnen Speisen und Getränke, eine pauschale Aussage wie „Speisen und Getränke“ ist nicht ausreichend
- Ein Ausweis der Einzelpreise je Getränk und Speise
- Ein Gesamtbetrag sowie der Steuersatz
Diese Angaben sind heute auf den meisten Restaurantbelegen Standard. Handschriftlich müssen sie folgende Angaben ergänzen:
- Teilnehmer an dem Essen mit namentlicher Nennung jedes einzelnen Teilnehmers., also nicht „Einkäufer der Firma XY“, einschließlich des Gastgebers
- Genaue Bezeichnung des Grundes der Bewirtung. Beispielweise „Besprechung eines Auftrages für die Lieferung von X“
- Unterschrift des Gastgebers
Bei Bewirtungsrechnungen über einer Höhe 250€ incl. Mehrwertsteuer sind zusätzlich folgende Angaben auf der Rechnung nötig:
- Der Rechnungsempfänger muss von vom Restaurant eingetragen werden
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Restaurants
- Eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Das Leistungsdatum oder der Vermerk auf der Rechnung „Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum“
Für beides gilt: Trinkgelder müssen handschriftlich vom Kellner auf der Rechnung angegeben werden.