Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EstG
Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EstG gehören:
1. Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit gem. § 18 (1) Nr. 1 EStG
Darunter fallen z.B. die Tätigkeiten eines Steuerberaters, Ärzte, Übersetzer Künstler etc.
1. Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie gem. § 18 (1) Nr. 2 EStG (sofern es keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind)
2. Einkünfte aus einer sonstigen selbständigen Arbeit gem. § 18 (1) Nr. 3 EStG
Darunter fallen z.B. Insolvenzverwalter, Vermögensverwalter, Aufsichtsratsmitglieder
1. Einkünfte der Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften gem. § 18 (1) Nr. 4 EStG