Kleinunternehmerregelung 

Ja oder Nein?

 

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Gründer vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Grenze für die Kleinunternehmerregelung: 22.000 . Liegt der voraussichtliche Umsatz unterhalb dieser Grenze, hat der Gründer die Qual der Wahl.

§ Frage: Lohnt es sich, die Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UStG) in Anspruch zu nehmen?

 

Achtung: 22.000 € = Umsatzgrenze

Diese Umsatzgrenze gilt für das gesamte Jahr. Das heißt: Bei einer Gründung Am 1. Oktober wird der Umsatz von Oktober bis Dezember auf 12 Monate hochgerechnet. Wer also in diesen 3 Monaten 7.000€ Umsatz erreicht, kann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen, da der Umsatz auf 12 Monate hochgerechnet 28.000€ beträgt.

 

Für wen lohnt sich denn die Kleinunternehmerregelung?

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Kleinunternehmerregelung für alle Gründer lohnt, die  

1.   keine oder nur sehr geringe Gründungsinvestitionen tätigen müssen,  

2.   ihre Waren oder Dienstleistungen an Privatkunden verkaufen,  

3.   im Gründungsjahr nur bis zu 22.000 € Umsatz haben und auch im Folgejahr nicht mehr als 50.000€ Umsatz erzielen.

 

Welche Vorteile bringt die Kleinunternehmerregelung?

Im Geschäft mit Privatkunden hat der Kleinunternehmer Preisvorteile, da er auf seinen Verkaufspreis keine Umsatzsteuer aufschlagen muss. Dadurch kann er entweder seine Waren und Dienstleistungen günstiger anbieten, oder einen höheren Gewinn erzielen. Auch entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung, wodurch der „Papierkrieg“ geringer wird.

 

Welche Nachteile bringt die Kleinunternehmerregelung? 

Wer überwiegend an Unternehmen verkauft, oder für Unternehmen Dienstleistungen erbringt, wird im Wettbewerb Nachteile haben, da Unternehmen die Vorsteuer geltend machen können. Auch wenn hohe Anfangsinvestitionen beispielsweise für Maschinen notwendig sind, ist die Kleinunternehmerregelung von Nachteil, da die in der Rechnung enthaltene Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann. Dies wirkt sich negativ auf die Liquidität aus und erhöht die Gründungskosten.

 

Kann man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet werden?

Ja, das ist möglich, allerdings ist man im Falle eines freiwilligen Verzichts 5 Jahre daran gebunden. Die 5-Jahresbindung greift nur bei einem freiwilligen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Muss der Unternehmer wegen Überschreitung der Höchstgrenzen zur Regelversteuerung wechseln, kann er die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei Erfüllung aller Voraussetzungen bereits im Folgejahr wieder wählen.  

Fazit

Um nun zu einer Entscheidung zu kommen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss man sich über folgende Punkte klar sein:  

1.   Welchen Umsatz werde ich voraussichtlich erzielen?

2.   Wer sind überwiegend meine Kunden?

3.   Wie hoch sind meine Investitionskosten?

 

Kalkuliert man also mit einem voraussichtlichen Jahresumsatz > 22.000 €, richtet sein Angebot an Privatkunden (B2C) und hat nur geringe Investitionskosten in Einrichtung und Material, dann loht sich die Kleinunternehmerregelung. 

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